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Benutzungspflicht des Radweges an der Gerlinger Straße bleibt

Für Radfahrer immer ein leidiges Problem: mal führt der Radweg links, mal rechts der Straße – der Wechsel der Straßenseite ist lästig, mal einfach per Zebrastreifen, mal langwierig per Ampel – und manchmal stehen auch Autos im Weg. Die B`90/Grünen im Bezirksbeirat wollten die Benutzungspflicht des Radweges an der Gerlinger Straße daher gerne aufheben – der Bezirksbeirat stimmte mehrheitlich dagegen.

Zwischen dem Rappbach im Giebel und der B295 müssen Radfahrer dreimal die Straßenseite wechseln. Zum einen an der Kreuzung mit dem Hausenring per Druckampel, zum zweiten mal per Verschwenkung an der Einmündung der Straße “Beim Fasanengarten” – und zuletzt mehrfach an der B295, wenn man Richtung Gewerbegebiet fahren möchte.

Es ist zwar nachgewiesen, dass linksseitige Radwege für Radfahrer gefährlich sind, weil Autofahrer in solchen Fällen nicht immer auf den Radverkehr achten, doch den meisten Bezirksbeiräten erschien die Benutzung der Gerlinger Straße durch Radfahrer noch gefährlicher, als der wiederholte Seitenwechsel. So würden Radfahrer auf der Straße speziell zwischen Hausen und B295 die Auto-, LKW- und Busfahrer zu gefährlichen Überholmanövern verleiten – und die Querung der B295-Kreuzung mit der knappen Ampelschaltung würde Radfahrer noch mehr gefährden.

Daher sprachen sich am Mittwochabend, 7. Dezember 2016, nur fünf Bezirksbeiräte für den Antrag aus, vier enthielten sich, sieben stimmten dagegen. Für die Radfahrer gilt also weiterhin: Der Radweg auf dieser Strecke ist Pflicht, auch wenn mehrfach die Straßenseite gewechselt werden muss.

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