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Impfappell von OB Nopper und Klinikchef Jürgensen an die über 60-Jährigen in Stuttgart

(LHS) Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und der Vorstand des Klinikums Stuttgart Prof. Dr. med. Jan Steffen Jürgensen wenden sich in einem gemeinsamen Impfbrief an die ältere Bevölkerung der Stadt.

An diesem Donnerstag gehen rund 130.000 Briefe in den Versand, adressiert an alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

OB Nopper betont: “Unser Ziel ist es, die bundesweit geplanten Corona-Lockerungen mit einer höheren Impfquote zu verbinden. Auch wenn die aktuell dominierende Omikron-Variante in der Regel einen eher milden Krankheitsverlauf zur Folge hat, sind nach wie vor ältere nicht geimpfte Menschen einem höheren Risiko ausgesetzt. Vor allem bei den älteren Menschen haben wir deswegen einen Nachholbedarf beim Impfen.”

In ihrem gemeinsamen Impfbrief schreiben OB Nopper und Klinikchef Jürgensen: „Sollten Sie sich bereits für eine Impfung entschieden haben, danken wir Ihnen für diesen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung in unserer Stadt. Wenn Sie noch ungeimpft oder nicht vollständig geimpft sein sollten, bitten wir Sie, die Impfangebote wahrzunehmen.“ Betont wird im Brief die hohe Bedeutung der Auffrischungsimpfungen. „Für Menschen im Alter ab 70 Jahren wird auch eine zweite Auffrischungsimpfung von der Ständigen Impfkommission empfohlen, die wiederum drei Monate nach der vorherigen erfolgen kann.“

Klinikchef und Oberbürgermeister weisen darauf hin, dass die Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf schützt, dass sie deutlich weniger riskant ist als eine COVID-19-Erkrankung und dass sie vor allem auch vor den Langzeitfolgen einer COVID-Erkrankung schützt. „Darum unser herzlicher Appell: Lassen Sie sich jetzt impfen! Wo immer Sie die Möglichkeit haben, bewegen Sie andere Menschen zum Impfen. Denn die Impfung ist der Ausweg aus der Pandemie und der Weg zurück zur Normalität, zurück in unser gewohntes Leben.“

Die Adressen für den Impfbrief wurden entsprechend melderechtlicher Regelungen unter Berücksichtigung strenger Datenschutzbestimmungen vom Amt für öffentliche Ordnung aus dem Melderegister ermittelt. Stichtag für die genaue Bestimmung der Personengruppe über 60 war der 9. Februar 2022.

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