Nur eingeschränkter städtischer Winterdienst auf Gehwegen in Weilimdorf

Schneeräumdienst in Giebel. Foto: Hans-Martin Goede

(LHS) Die vom Gemeinderat schon für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen müssen auch für den Winter 2021/2022 beibehalten werden. Dies bedeutet, dass…:

1. von den Fußwegen in städtischen Grünanlagen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden (die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert); 

2. außerhalb der geschlossenen Ortslage die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut werden (die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert); 

3. innerhalb der Stadt Stuttgart die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte von den betreffenden Anliegern geräumt und bestreut werden. Bei den selbstständig oder getrennt angelegten Radwegen wird der Winterdienst auf ausgewählten Abschnitten ausgeführt, eine Beschilderung wird nicht angebracht; 

4. innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel unbewachte öffentliche Parkplätze nicht geräumt und bestreut werden, außer belebte Parkplätze, die die Fußgänger nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen, um zum Ausgang zu gelangen. Hier werden Gehstreifen für den Fußgängerverkehr winterdienstlich betreut. 

Die Übersicht, aufgeführt im Amtsblatt Nr. 49 vom 9. Dezember, liegt außerdem zur Einsicht an der Infothek im Rathaus (Haupteingang), bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren sowie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und seinen für die Straßenreinigung mit Winterdienst zuständigen Betriebsstellen (Stuttgart-Feuerbach, Leobener Straße 84) aus. 

1. Verkehrswichtige Verbindungswege durch Grünanlagen in Weilimdorf sind:

Engelbergstraße/Am Bergheimer Hof: Fußweg ab der Grundstücksgrenze Engelbergstraße 41 (Tiefgarage) an der Kreuzung zur Engelbergstraße vorbei und weiter die abgehende Rampe bis gegenüber dem Schuleingang der Gemeinschaftsschule Weilimdorf hin.

Engelberg-/Solitudestraße: Fußweg um und durch die Grünanlage Richtung Engelbergstraße von der Solitudestraße bis zur Weggabelung.

Gertrud-und-Otto-Mörike-Weg: Fußweg durch die Grünanlage (Alter Pfarrgarten) ab dem Anfang des Fußwegs -hinter dem Gebäude Ditzinger Straße 7 bis zum Pfarrgartenhäusle.

Hoppla-Weg/Gäublick Grünanlage: Verbindungsweg durch die Grünanlage beginnend im Gäublick, weiter entlang des Spielplatzes bis Anliegerverpflichtung Kimmichstraße 19, sowie die Treppenanlage neben dem Spielplatz zwischen Gäublick und Hoppla-Weg.

Giebel-/Rappachstraße – Verbindungsweg: Fußweg durch die Grünanlage und dem Kinderspielplatz von der Giebelstraße bis zur Rappachstraße.

Goslarer/Lindenbachstraße: Gehweg entlang und durch die Grünanlage bei Gebäude Lindenbachstraße 75.

Hemminger-/Holderäckerstraße: Fußgängerrampe vom Brückenbauwerk der DB durch die Grünanlage.

Hohenfriedberger/Torgauer Straße: Gehweg entlang der Grünanlage zwischen Hohenfriedberger und Torgauer Straße.

Hubertusplatz: Gehweg durch die Grünanlage.

Kimmichstraße/Beim Esel: Verbindungsweg von der Sackgasse Kimmichstraße zu Beim Esel und weiter entlang des Spielplatzes bis und inklusive des Verbindungswegs zwischen der Seelachschule und der Lindenbachschule.

Mittenfeldstraße: Weg durch Grünanlage von dem Eingang zum Wohnblock Mittenfeldstraße 79–85 bis zur Giebelstraße.

Mittenfeldstraße: Verbindungsweg durch die Grünanlage von Mittenfeldstraße bis zum Fußweg zwischen Rappachstraße und Giebelstraße.

Pforzheimer/Goslarer Straße: Verbindungsweg quer durch die Grünanlage von Goslarer Straße zum Fußgängerüberweg und quer durch die Grünanlage von der Einmündung zur Weilimdorfer Straße bis zum SSB-Gleisübergang.

Pfarrer-Flattich-Weg/Bei den Gärten: Gehweg (Pfarrer-Flattich-Weg) durch die Böschung von Gerlinger Straße bis zur Anliegerverpflichtung Steinröhrenweg 16, sowie die Fußwegverbindung durch die Böschung zu Bei den Gärten.

Waldhornweg/Im Frauenholz/Blaumeisenweg: Verbindungsweg durch den Spielplatz bis zur Anliegerverpflichtung Stieglitzweg 13 D/15 A.

Weingartenstraße: Verbindungsweg durch die Grünanlage zwischen der Stedingerstraße und den Gebäuden Weingartenstraße 5 und 6.

2. Verkehrswichtige Fußwege außerhalb der geschlossenen Ortslage in Weilimdorf sind:

Engelberg-/Mittenfeldstraße: Verbindungsweg von Grundstücksgrenze Engelbergstraße 28–50 bis zur T-Kreuzung. Weiter rechts abbiegend bis Ende des Wohnblocks. Weiter rechts abbiegend bis zum nächsten Weg nach rechts (ggü. Gebäude 85) bis zum Schulgrundstück am Sandbuckel.

Friolzheimer/Mittlerer Pfad: Parallel verlaufender Fußweg entlang der Gleiskörper in Fahrtrichtung Stuttgart, Beginn am Ende der Friolzheimer Straße Sackgasse, über die Brücke, an den P+R Parkplatz vorbei bis zur Grenze der Stadtbahnhaltestelle.

Gerlinger Straße/Beim Fasanengarten bis B295: Gehweg um die Böschung von Grundstücksgrenze Beim Fasanengarten 63 entlang der Gerlinger Straße bis zum Fußgängerüberweg über die Gerlinger Straße an der Einmündung zur B295.

Goslarer/Maierwaldstraße (Verbindungsstaffel): Verbindungsstaffel zwischen Goslarer Straße und Maierwaldstraße neben dem Altenheim und der Reisachschule, sowie Gehwege entlang der Anlage an der Maierwaldstraße und Goslarer Straße und Anbindung zum Schulgelände.

Goslarer Straße: Gehweg auf der nördlichen Seite der Goslarer Straße von Grundstücksgrenze Goslarer Straße 95 in westlicher Richtung entlang der Flurstücke bis zur Grundstücksgrenze an der Reischachstaffel Anlage beim Altenheim.

Goslarer/Lindenbachstraße: Verbindungsweg von Goslarer Straße bis Lindenbachstraße.

Gerlinger Straße – Ortsverbindung – Giebel/Hausen: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Gerlinger Straße von Kreuzung Hausenring/Gerlinger Straße, übergehend in der Rappachstraße bis zur Giebelstraße.

Hemminger Straße/Wertstoffhof: Fußweg entlang der Hemminger Straße von Anliegerverpflichtung Hemminger Straße 41 über den Lindenbach bis zur Zubringstraße (Feldweg) zum Wertstoffhof.

Hohenfriedberger/Mähdachstraße: Verbindungsweg durch die Wiese zwischen Hohenfriedbergerstraße und Mähdachstraße.

Im Wolfbusch/Wolfbuschschule: Verbindungsweg von Grundstücksgrenze Im Wolfbusch 31 bis zum Steg über die B295, weiter über die B295 zur Weggabelung. Verbindungsweg rechts bis zur Weggabelung am Zaun der Wolfbuschschule. Fußweg von der Brücke Richtung Im Wolfbusch 108, sowie Fußwegabzweigung Richtung Im Wolfbusch 78.

Köstlinstraße/Wolfbuschschule: Fußweg entlang der Böschung und des Spielplatzes gegenüber der Wolfbuschturnhalle bis zur Weggabelung an der Grundstücksgrenze Rückseite Wolfbuschschule.

Köstlinstraße/Neuer Friedhof: Gehbahn entlang des Parkplatzes zu den Glassammelbehältern.

Lotterbergstraße/Gewerbegebiet Holderäcker: Gehweg entlang des Bahndamms (Nordseite) von der Lotterbergstraße bis zum Ende Industriegebiet, sowie Verbindung Richtung Holderäckerstraße bis zur Anliegerverpflichtung.

Mainzer Straße/Schützenhausweg: Verbindungsweg durch die Grünanlage von Anliegerverpflichtung Mainzer Straße 37 bis Schützenhausweg.

Mainzer Straße/Schützenhausweg: Verbindungsweg vom Schützenhausweg bis Anliegerverpflichtung Mainzer Straße 25 D weiter halbseitig bis Mainzer Straße 23.

P+R Weilimdorf/Weilimdorfer Pfad/Eberdinger Weg: Verbindungsweg vom P+R Parkplatz Weissacher Straße entlang der Flurstücke und Gärten, einschließlich der Brücke über die B295 bis zur Einmündung Weilemer Pfad, sowie dort nördlicher Weg bis zur Einmündung Eberdinger Weg.

Solitudestraße: Westlicher Gehweg der Solitudestraße vom Vorplatz der SSB-Haltestelle Rastatter Straße bis zur Engelbergstraße in Höhe des Gleisübergangs der SSB (U6 Richtung Gerlingen).

Solitudestraße/Gewann Reisach: Östlicher Gehweg der Solitudestraße von Matthäusstraße bis zur Schaiblestraße. Gekennzeichneter Fußgängerüberweg über die Solitudestraße Nähe Matthäustraße.

3. Folgende selbständige und getrennt angelegte Radwege in Weilimdorf werden in diesem Winter geräumt und bestreut:

Solitudestraße: Selbständiger/getrennter Radweg in der Solitudestraße beginnend vor Solitudestraße 30 bis Ende des Wegs Höhe Solitudestraße 54.

Solitudestraße: Selbständiger/getrennter Radweg in der Solitudestraße beginnend vor Gebäude 53 bis zur Stadtbezirksgrenze (Ende des asphaltierten Weges).

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