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Vogelgrippe: Stadt Stuttgart ist vorbereitet

Nach wie vor gibt es in Stuttgart keinen Verdachtsfall eines mit der Vogelgrippe infizierten Tieres. Aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass in den nächsten Wochen auch auf Stuttgarter Gemarkung ein toter oder kranker Vogel gefunden wird, der von dem Virus H5N1 befallen ist. Für diesen Fall hat sich die Stadt vorbereitet. Der Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser, Klaus-Peter Murawski, der auch die Vorbereitungen für eine mögliche Influenza-Pandemie in der Stadt leitet, stellte bei einer Pressekonferenz klar: „Nachdem das Virus bei toten Vögeln auf der Insel Rügen, in weiteren Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern und zuvor schon in Italien, Griechenland, Slowenien und Österreich nachgewiesen worden ist, könnte diese Form der Tierseuche auch die Landeshauptstadt erreichen. Wichtig ist daher, dass wir uns gut vorbereiten.“

Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürgern, die verendete Vögel finden, den Fundort an den Tiernotdienst der Stadt zu melden. Er ist sieben Tage die Woche unter Telefon 0711 – 216 – 46 00 zu erreichen. Von Interesse sind tote Wasservögel, tote Greifvögel und mehrere tote Vögel auf engem Bereich. Ein einzelner toter Spatz ist im Hinblick auf die Vogelgrippe weniger interessant. Aber natürlich kann der Bürger im Zweifel auch solche Funde an den Tiernotdienst melden. Tote Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden.

Bürgermeister Murawski stellt klar: „Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Nur bei sehr engem Kontakt mit Kot und Ausscheidungen infizierter Vögel ist sie bisher auf den Menschen übertragen worden. Unser jetziges Handeln richtet sich daher besonders darauf die Übertragung des Virus auf die lokalen Vogelhaltungen zu verhindern. Seit Freitag, 17. Februar, gilt deshalb wieder die Stallpflicht für Geflügel. Dies betrifft auch Zoos und Tierparks, wie zum Beispiel die Wilhelma.“

Im Falle eines Seuchenausbruchs müssen insbesondere die Geflügelhalter schnell über erforderliche Maßnahmen informiert werden. Der Leiter der Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Dr. Thomas Stegmanns weist daher darauf hin, dass Tierhalter welche Geflügel also Hühner, Puten, Enten, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Gänse oder Schwäne halten und ihre Tiere noch nicht den Amtstierärzten gemeldet haben, dieser Meldepflicht umgehend nachkommen müssen.

Der Leiter des Gesundheitsamts und städtische Pandemiebeauftragte,

Dr. Thomas Schönauer, bestätigt: „Die Gefahr, sich mit der Vogelgrippe zu infizieren, ist gering. Menschen können sich normalerweise nur nach sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel anstecken.“

Ein Risiko der Verbreitung des Virus besteht nach wie vor nicht nur durch Zugvögel, sondern auch durch illegale Transporte von Geflügel und Geflügelprodukten. Die Kontrollen von Tiertransporten und Reisebussen werden deshalb ausgeweitet. Auch Geflügelschauen und Geflügelmärkte bleiben verboten.

Im Stadtgebiet aufgefundene tote Wasservögel und Greifvögel werden zur Untersuchung zum Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt nach Fellbach verbracht. Bislang wurde bei keinem der zur Untersuchung gebrachten Vögel ein Hinweis auf eine bestehende Infektion mit dem Vogelgrippevirus gefunden.

Sollte die Tierseuche die Stadt Stuttgart erreichen würden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Ein Handel mit Geflügel wäre dann zeitweise verboten. Tierbestände müssten genau untersucht und Proben genommen werden. Auch die Tötung von Geflügelbeständen ist in diesem Fall nicht auszuschließen.

Bisher ist weltweit kein Fall bekannt, nach dem sich ein Mensch über die Nahrungsaufnahme mit dem Virus infiziert hat. Das Vogelgrippe-Virus ist ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen. Beim Kochen über 70 Grad Celsius stirbt das Virus. Geflügelprodukte, die gebraten oder gekocht wurden, können somit nach wie vor konsumiert werden. Beim Einfrieren von Geflügelfleisch wird das Virus allerdings nicht getötet.

Zu einer relevanten Infektionsgefahr für den Menschen käme es erst dann, wenn sich das Vogelgrippe-Virus stark verändern -mutieren- oder mit den normalen Influenzaviren genetisch verschmelzen würde. Ein solches neu entstandenes Grippevirus wäre auch per Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Stadt trifft gemeinsam mit dem Klinikum auch für diesen – bisher noch nicht eingetretenen Fall – Vorbereitungen.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Vogelgrippe allgemein, zur Gefährdung von Haustieren, zur Übertragbarkeit des Virus oder ähnliches haben, bittet die Stadt, sich an die Veterinärbehörde im Amt für öffentliche Ordnung zu wenden. Sie ist von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 0711 – 216 – 41 67 zu erreichen.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine eigene Hotline in Sachen Vogelgrippe eingerichtet unter 01888 / 5 29 46 – 01, – 02, – 03, – 04, – 05. Diese Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr besetzt.

Auch das Robert-Koch-Institut hat gerade in Fragen zum Risiko für die Menschen eine Hotline eingerichtet: 01888 – 7 54 35 36. Sie ist ebenfalls von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr besetzt.

Gerne können die Bürgerinnen und Bürger sich auch mit ihren Fragen zum Risiko für Menschen an das Gesundheitsamt wenden: Telefon: 0711 – 216 – 65 63 / 25 59 / 47 64. Diese drei Telefone sind zu den üblichen Bürozeiten zu erreichen.

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