Schneeräumdienst in Giebel. Foto: Hans-Martin Goede

Winter in der Großstadt – so bleiben Straße und Wege sicher

(LHS) Der Winterdienst der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sorgt dafür, dass die Straßen, Rad- und Gehwege im Stadtgebiet schnee- und eisfrei bleiben. Auch Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor der eigenen Haustür die Gehwege freihalten.

Hauptaufgabe der AWS ist es, die Glätte in den frühen Vormittagsstunden und am Abend durch vorbeugende Streuung zu verhindern. Die Fahrzeuge sind somit im Einsatz, wenn Temperaturen um den Gefrierpunkt erwartet werden. Bei Schneefall kommt das Räumen der Fahrbahnen hinzu.

Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Nahverkehr und Zufahrten für die Notaufnahme in Krankenhäusern haben die Dringlichkeitsstufe I. Wichtige Verbindungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen und Wohnsammelstellen – all diese Fahrbahnen gehören zur Dringlichkeitsstufe II, sie gelten als Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung. Erst wenn diese Straßen gesichert sind und die Witterung es zulässt, darf der Winterdienst auf Fahrbahnen fortgesetzt werden, die zur Dringlichkeitsstufe III gehören. Darunter fallen steile Wohnstraßen, die ein Gefälle von über fünf Prozent aufweisen. Anschließend sind die ebenen Wohnstraßen an der Reihe. Dieses Vorgehen basiert auf dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg und ist mit der Polizei abgestimmt.

Bei Radwegen verteilt sich die Aufgabe auf mehreren Schultern. Die AWS betreut ausgewählte Strecken auf dem Hauptradroutennetz. Auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen, die auf Fahrbahnen verlaufen, räumen und streuen die städtischen Winterdienstfahrzeuge. Um selbstständige Radwege sowie Geh- und Radwege durch Grünanlagen kümmern sich private Dienstleister, die von der ASW beauftragt werden. Damit endet die sogenannte kommunale Verpflichtung. Befindet sich ein Radweg auf einem Gehweg, sind die Anwohnerinnen und Anwohner aufgefordert, den Weg eisfrei zu halten – erlaubt ist hier übrigens nur Split als Streumittel.

Die meisten Gehwege auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart unterliegen gemäß der entsprechenden Satzung Anliegerverpflichtungen: Die Anwohner müssen den Gehweg entlang ihres Grundstücks also räumen und streuen. Streusalz ist verboten, denn es greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußbodenbeläge an, sogar Metall und Beton. Zudem verletzt es auch die Pfoten und Krallen von Tieren und schädigt Bäume und Sträucher massiv. Erlaubt sind kleine Mengen bei Eisregen, ansonsten ist Streusalz strikt tabu. Wer es dennoch nutzt, riskiert eine Geldbuße.

Gemäß dem Motto „So viel Salz wie nötig, so wenig Salz wie möglich“, greifen die speziell geschulten Winterdienstmitarbeiter der AWS gerade bei der präventiven Streuung in erster Linie zu den Streumitteln Feuchtsalz und Sole. Gewisse Straßen bereits zu streuen, bevor Schneefall und Frost einsetzen, ist aufgrund des Umfangs der Streutouren im Stadtgebiet sinnvoll. Deswegen beobachten die Fachleute der AWS die Wetterprognosen und die Temperatur des Bodens. Die Kombination gibt Hinweise darauf, wann der Einsatz von Sole, Feuchtsalz und gegebenenfalls Streusalz notwendig ist. Das kann auch an einem freundlichen Tag sein, wenn abends Kälte, Regen oder Schnee erwartet werden.

Nach der Winterdienstperiode kümmert sich die AWS auch darum, übriggebliebene Streumittel wieder von den Fahrbahnen zu entfernen. Dies geschieht schrittweise, aber so schnell wie möglich.

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