Bezirksbeirat lehnt Beschlussvorlage zu Lagerplatzgebiet mehrheitlich ab

Lagerplatz Beschlussvorlage Bezirksbeirat Weilimdorf 15.02.2023, Foto GOEDE

(RED) Nach einer lebhaften Diskussion zur Beschlussvorlage für den neuen Bebauungsplan über die örtlichen Bauvorschriften zum Lagerplatzgebiet Hemminger Straße mit den Teilgeltungsbereichen 1+2 lehnte der Bezirksbeirat diese am Mittwochabend, 15. Februar 2023, mehrheitlich ab.

Mit dem „grünen Heiner“, dem Schuttkegel im Norden von Weilimdorf, unter dem der Schutt der zerstörten Häuser aus Weilimdorf vom zweiten Weltkrieg liegt, entstanden Ende der 1950er und Anfang 1960er Jahre an dessen Südwestrand an der Hemminger Straße erste Lagerplätze, die von Gewerbe- und Handwerksbetrieben genutzt wurden. Diese wurden rechtlich korrekt auf Basis der damaligen rechtlichen Bestimmungen angelegt.

Lagerplatzgebiet Hemminger Straße. Foto © Hans-Martin Goede
Lagerplatzgebiet Hemminger Straße. Foto © Hans-Martin Goede

Um dieses Gebiet, das eine Art „Eingangstür“ für das Gewerbegebiet Weilimdorf darstellt, optisch aufzuwerten und zu verbessern, hat das Amt für Stadtplanung und  Wohnen seit 2006 umfassende Recherchen und Untersuchungen durchgeführt. Zum einen wie die Lagerplätze entstanden sind – und vor allem welche Habitate auf diesen Flächen und vor allem am Südwestrand des Heiner seither entstanden sind. Da die Grundstücke in einem „regionalen Grünzug“ liegen, hat das Amt für Stadtplanung nun vorgesehen, das Lagerplatzgebiet in einen Nord- und Südteil aufzuteilen. Während der Südteil mit dem Wertstoffhof und zwei umfassenden Lagerplätzen eine Gerlinger und einer Ditzinger Baufirma erhalten bleiben und statt rückwärtig über Feldwege mit einer zentralen Sackgassenstraße mit Kreisverkehr erschlossen werden sollen, sieht die Beschlussvorlage für den neuen Bebauungsplan vor, den Nordteil in die umgebende Landschaft zurückzuführen, um das Landschaftsbild zu verbessern. Die vorhandenen Betriebe haben Bestandsschutz, sollen aber nach deren Aufgabe schrittweise entsprechend zurückgebaut werden. Auch dürfen sie nicht mehr weiter entwickelt werden. „Die derzeitigen Betriebe dürfen schon jetzt nicht mehr Gebäude oder Überdachungen auf diesen Flächen errichten“, so Harald Wüstling vom Amt für Stadtplanung zu den Bezirksbeiräten.

Der Südteil hingehen erhält mit dem vorgesehenen neuen Bebauungsplan planungsrechtliche Sicherheit, eine städtebauliche Ertüchtigung und soll eine Eingrünung zur Landschaft und zur Hemminger Straße hin erhalten. Die Flächen selber dürfen mit bis zu 25 Prozent ihrer Fläche bebaut werden, zu maximal 80 % mit Lagerfläche für Schutt und andere Werkstoffe genutzt werden. Am Grünen Heiner wird am Südwesthang in Abstimmung mit dem Modellfliegerverein die Grünfläche zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Habitat für die Zauneidechse gesichert, Wiesen und Weg für die Durchwegung zum Windrad als öffentliche Grünfläche deklariert.

Mit den Planungen des Amt für Stadtplanung und Wohnen gingen die Bezirksbeiräte hart ins Gericht. Zum einen wurde kritisiert, dass die Beschlussvorlage mit fast 200 Seiten und einer Erarbeitungsphase von mehr als 17 Jahren für eine Fläche von weniger als 10.000 Quadratmeter eher ein schlechtes Beispiel für reine Bürokratie sei. Auch dass der „neue“ südliche Teil des Gebietes mit dem Wertstoffhof und zwei Großbetrieben, die noch nicht mal Stuttgarter Unternehmen seien, rechtlich abgesichert sind. Die kleinen Lagerplätze hingegen, die von kleinen Weilimdorfer Unternehmen betrieben werden, nun vor dem mittelfristigen „Aus“ stehen, da ihnen die Stadt bis heute keine Alternativflächen angeboten habe – geschweige denn die Lagerplätze nicht mal mehr baulich geändert werden dürften. Erweiterungen und Entwicklungen für lokale Firmen sieht der neue Bebauungsplan nicht vor. „Die kleinen Betriebe werden hier einfach rausgeplant, der städtische Eigenbetrieb mit dem Wertstoffhof hingegen wird gefestigt“, so CDU Bezirksbeirat Stephan Gier an Wüstling gewandt.

Entsprechend deutlich stimmten die Bezirksbeiräte abschließend für die Ablehnung der Beschlussvorlage für den neuen Bebauungsplan: Nur sechs Bezirksbeiräten befürworteten ihn, zwei enthielten sich, acht stimmten dagegen. Dies sorgte erst für Verwirrung, was dies zur Folge hat. Da dies Abstimmung letztlich nicht mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgte, ist die Ablehnung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik und den Gemeinderat rechtlich nicht bindend und kann die Ablehnung des Bezirksbeirat Weilimdorf nun ignorieren – oder mit einer überarbeiteten Version neuerlich dem Gremium vorlegen.

Hierfür verabschiedeten auf Antrag von Stephan Gier die Bezirksbeiräte abschließend einstimmig, dass das Amt für Stadtplanung und die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt für die Weilimdorfer Handwerks- und Gewerbebetriebe (sinnvolle) Alternativflächen auf Weilimdorfer Gemarkung vorzuschlagen habe, evtl. auch auf der Fläche am Nordrand des Gewerbegebietes östlich des Umspannwerkes. Zwar werde hier der Grünzug dann flächenmäßig zwar halbiert, aber durch die Auflösung der Lagerflächen auf der Westseite der Hemminger Straße eben durchlässig. Ebenso verschwinden die Lagerflächen aus dem einsichtbaren Ortsbild entlang der Hemminger Straße. Bezirksvorsteherin Ulrike Zich wird diesen Antrag nun am 28. Februar im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik der Landeshauptstadt im Auftrag des Bezirksbeirat vorstellen und damit die Ablehnung der vorliegenden Beschlussvorlage begründen.

Ähnliche Beiträge