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Der Rauchmelder piepst und piepst und piepst…

(ARO) So geschehen am Morgen des 31.8.2023 in der Mittenfeldstraße im Stadtteil Giebel.

Um kurz nach halb 10 Uhr alarmierte eine Anruferin über die europaweite und kostenfreie Notrufnummer 112 die Stuttgarter Feuerwehr.

Sie gab an, dass in einem Mehrfamilienhaus der durchdringende Warnton eines Heimrauchmelders deutlich zu hören sei.

HRM Giebel Copyright Andreas RometschDie Integrierte Leitstelle Stuttgart alarmierte daraufhin gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung die zuständigen Löschzüge der Feuerbacher Berufswache und der Freiwilligen Feuerwehr Weilimdorf sowie ein Sonderfahrzeug mit speziellem Türöffnungswerkzeug.

Beim Eintreffen der ersten Kräfte bestätigte sich die Meldung, der schrille Alarmton des Melders war klar zu hören. Da auf Klingeln und Klopfen niemand öffnete, versuchte ein Trupp die Wohnungstür mit Werkzeug zu öffnen. Der Versuch musste allerdings abgebrochen werden, da es nicht möglich war sich auf diesem Weg zerstörungsfrei Zutritt zu verschaffen.

HRM Giebel Copyright Andreas RometschStattdessen wurde über eine Steckleiter auf den Balkon der betroffenen Wohnung im 1. Obergeschoss eingestiegen.

Mit einem speziellen Werkzeug gelang es innerhalb kürzester Zeit die gekippte Balkontür zu öffnen und die Wohnung zu betreten.

Der vorgehende Angriffstrupp fand weder Rauch noch Feuer noch Bewohner vor, lediglich der tönende Rauchmelder an der Decke war schnell gefunden und demontiert. Er wurde zum Schweigen gebracht und die Wohnung wieder verschlossen.

Damit könnte dieser Bericht über einen Einsatz, wie er in Stuttgart jede Woche mehrmals vorkommt, beendet sein, gäbe es da nicht noch ein wichtiges Detail.

HRM Giebel Copyright Andreas RometschWie Anwohner der Feuerwehr mitteilten, war der Warnton des Melders bereits seit etwa drei (!) Stunden hörbar gewesen, bis zur Alarmierung der Feuerwehr verstrichen also rund 180 wertvolle Minuten. Dies hätte für eine eventuell in der Wohnung befindliche Person fatale Folgen haben können.

Generell gilt, dass wenn man einen Rauchwarnmelder akustisch wahrnimmt, man sich überzeugen sollte, ob auf Klingeln und/oder Klopfen jemand in der betroffenen Wohneinheit reagiert.

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Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man umgehend über die europaweit gültige Notrufnummer 112 die Feuerwehr informieren.

Der Feuerwehreinsatz ist in solchen Fällen grundsätzlich kostenfrei, da er zur Pflichtaufgabe einer Gemeinde im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes gehört, dies gilt auch für Fehl- bzw. Täuschungsalarme von Heimrauchmeldern, da deren bestimmungsgemäße Aufgabe die Detektion eines Brandes ist.

Bilder: Andreas Rometsch

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