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Pflegen Sie einen Angehörigen oder Bekannten?

(LHS) Zeiten der Pflege können Ihre Rente steigern: Wenn Sie eine anerkannt pflegebedürftige Person pflegen und nicht mehr Vollzeit arbeiten, können Sie Ihren Rentenanspruch durch zusätzliche Beiträge durch die Pflegekasse erhöhen.

Ihr Rentenanspruch kann sich auch dann weiter erhöhen, wenn Sie bereits eine eigene Rente beziehen.

Da die Beitragszahlung allein von der Pflegekasse getragen wird, ist diese Möglichkeit der Rentensteigerung für Sie kostenfrei.

Lassen Sie sich durch das Versicherungsamt (0711-216-25999) oder die Rentenstelle in Ihrem Bezirksrathaus (0711-216-57346) zu diesem Thema kostenlos beraten und bei Bedarf die entsprechenden Anträge stellen.

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