Zurückschneiden von Anpflanzungen auf privaten Grundstücken

(LHS) Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragen und auf diese Weise die Verkehrssicherheit gefährden. Um Beeinträchtigen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin.

Gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten, zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers zu veranlassen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Auf Geh- und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher auch ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege. Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen beeinträchtigt, gefährdet werden. Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Straßen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden. Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß § 39 BNatSchG, das ansonsten untersagt, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze sowie Röhricht- und Schilfbestände abzuschneiden oder zu zerstören.

Infomobil zur Gemeinderatswahl am 7. Mai 2019 auf dem Löwen-Markt

(LHS) – Die Landeshauptstadt Stuttgart wirbt seit Anfang März mit einer Öffentlichkeitskampagne um Aufmerksamkeit für die Gemeinderatswahl. Ihr Ziel: die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, am 26. Mai wählen zu gehen.

Ab Samstag, 4. Mai 2019, touren städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem vollelektrischen Van durch Stuttgarter Stadtteile direkt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Erste Station ist der Markt in Neugereut. Bis Mittwoch, 22. Mai, auf dem Hans-Scharoun-Platz in Stuttgart-Zuffenhausen-Rot können sich Interessierte an Markttagen zwischen 11 und 15 Uhr über die Wahlmodalitäten wie „kumulieren“ und „panaschieren“ kundig machen. Anhand von neutralen Stimmzetteln haben sie die Möglichkeit, wie im Wahllokal, Stimmzettel zur Probe auszufüllen. Am Infomobil erfahren die Bürgerinnen und Bürger auch, wie Briefwahl funktioniert und wie sie diese beantragen können. Allgemeine Fragen zur Kommunalpolitik werden ebenso beantwortet wie Fragen zu den Aufgaben und der Arbeit des Gemeinderats.

Dienstag, 7. Mai 2019 von 11 bis 15 Uhr
Infomobil auf dem Löwenmarkt, Weilimdorf, direkt vor dem Bezirksrathaus

Foto © LHS, Fotograf Lichtgut/Piechowski

5. Stuttgarter Bürgerhaushalt: Die Ergebnisse stehen fest

(LHS) Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben sich intensiv am fünften Bürgerhaushalt beteiligt. Wie die Stadt am Mittwoch, 17. April 2019, bekanntgegeben hat, haben 40.620 Bürgerinnen und Bürger (2011: 8.983; 2013: 26.992; 2015: 38.369; 2017: 51.875) sowohl online als auch schriftlich am Verfahren teilgenommen und 3.753 Vorschläge (2011: 1.745; 2013: 2.943; 2015: 3.732; 2017: 3.457) zu den vielfältigen Aufgabenbereichen der Landeshauptstadt abgegeben.

Nach der Zusammenfassung gleichartiger Beiträge wurden die verbleibenden 2.901 Vorschläge mit 1.441.617 Stimmen bewertet (2011: 243.404; 2013: 952.580; 2015: 1.218.458, 2017: 1.230.939). Insgesamt haben sich zwar etwas weniger Stuttgarterinnen und Stuttgarter am Bürgerhaushalt beteiligt als in 2017. Die Teilnehmer haben sich jedoch intensiver mit den eingereichten Ideen auseinandergesetzt und waren beim Bewerten aktiver.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligung, Thomas Fuhrmann, sagte: „Auch beim fünften Bürgerhaushalt haben sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter wieder ausgiebig an den Planungen für die Verwendung der städtischen Finanzmittel beteiligt. Dieses Engagement macht unseren Bürgerhaushalt zu einem der erfolgreichsten in ganz Deutschland. Die Bürgerinnen und Bürger wissen als ‚Experten vor Ort‘ oft genau, wo der Schuh drückt. Ich bin mir sicher, dass unsere Stadt von den eingereichten Vorschlägen profitieren und der Gemeinderat viele Themen in den Haushaltsberatungen aufgreifen wird.“
Mit dem Abschluss der Beteiligungsphase steht jetzt fest, welche Vorschläge am höchsten bewertet wurden. Die 100 am besten bewerteten Vorschläge werden mit einer fachlichen Stellungnahme durch die Verwaltung versehen. Außerdem erhalten die Bezirksbeiräte Gelegenheit, sich zu Vorschlägen, die ihren Bezirk betreffen, zu äußern. Ergänzt wird die Liste der TOP 100-Vorschläge um die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge eines Stadtbezirks, sofern es aus dem Stadtbezirk kein Vorschlag unter die TOP 100-Vorschläge geschafft hat. Insgesamt wurden dadurch bei diesem Bürgerhaushalt 20 Vorschläge aus den Stadtbezirken zusätzlich berücksichtigt.

Da sich zu gleichen Themen mehrere Vorschläge (z.B. Erhalt und Öffnungszeiten von Bädern, Einschränkung von Silvesterfeuerwerken, Baum- und Grünpflanzungen) unter den TOP 100 befinden, erweiterte die Verwaltung die TOP-Liste um 10 weitere Vorschläge und legt dem Gemeinderat somit 130 Vorschläge mit Stellungnahmen vor.
Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen sowie alle Bürgerhaushaltsvorschläge vor den Sommerferien, also vor Beginn der Haushaltsberatungen. Im Herbst entscheidet der Gemeinderat dann darüber, welche Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren in den städtischen Haushalt aufgenommen werden sollen. Darunter können auch Vorschläge sein, die es nicht unter die TOP-Vorschläge geschafft haben.

TOP 130 Vorschläge_

Die TOP 10 der am höchsten bewerteten Vorschlägen verteilen sich auf unterschiedliche Themenbereiche. Platz eins belegte mit deutlichem Vorsprung der Vorschlag „Die Neckarwelle – Surfen mitten in Stuttgart“. Der Vorschlag erhielt mit 4.445 Stimmen die mit Abstand höchste Stimmenzahl. Auf Platz zwei folgte der Erhalt der Bernsteinwiese in Heumaden mit 3.378 Stimmen. Auf den dritten Platz schaffte es mit 3.198 Bewertungen der Wunsch, eine weitere Eishalle auf der Waldau zu planen und zu realisieren. Den vierten Rang erzielte der Vorschlag, eine Mehrzweckhalle für den Stadtbezirk, die Sportvereine und die Schulen in Plieningen- Birkach zu errichten (1.926 Stimmen). Auf Platz fünf folgte der Wunsch, die mobile Kindersozialarbeit weiter zu finanzieren (1.880 Stimmen), auf dem sechsten Platz die Sanierung der Schulhäuser im Stadtbezirk Vaihingen (1.858 Stimmen). Der Vorschlag, das Stadtbad Cannstatt zu erhalten und zu sanieren, rangierte auf Platz sieben mit 1.851 positiven Bewertungen. Auf Platz acht landete das Anliegen, die Hortbetreuung durch Eltern-Kind-Gruppen zu erhalten (1.815 Stimmen), der Wunsch nach einem Ausbau des Stadtbahn- und S-Bahn-Netzes (1.654 Stimmen) folgte auf Rang neun. Der Vorschlag, „Ein fahrradfreundliches Stuttgart – Ziele des Radentscheids Stuttgart umsetzen“ erhielt 1.539 Stimmen und holte damit den zehnten Platz.

Bezogen auf die TOP 130 Vorschläge lag der Schwerpunkt der eingereichten Vorschläge beim ÖPNV (24 Vorschläge). Dahinter folgten die Themen Sport und Bäder mit 22 Vorschlägen sowie Grünflächen, Wald und Friedhof mit 19 Vorschlägen. Beim Thema ÖPNV ging es den Bürgerinnen und Bürgern vor allem um günstigere Ticketangebote, bessere Verkehrsverbindungen und ein attraktiveres ÖPNV- Angebot. Im Bereich Sport und Bäder schafften es besonders viele Vorschläge zu den Öffnungszeiten und dem Erhalt der Hallenbäder auf die vorderen Plätze.

__Auswertung zur Beteiligung__

Die meisten Vorschläge (2.818) und Bewertungen (1.416.408) gingen über die Internet-Plattform bei der Stadtverwaltung ein. Beachtlich war der hohe Anteil an schriftlicher Teilnahme am Verfahren durch Formulare und Unterschriftenlisten. Auf diesem Weg gingen 66 Vorschläge und 25.209 Bewertungen ein. Vom Servicecenter Stuttgart wurden außerdem 17 Vorschläge telefonisch aufgenommen. Erfreulich war auch, dass die Vorschläge innerhalb der Bürgerschaft erneut auf eine große Resonanz gestoßen sind: Insgesamt wurden 14.068 Kommentare (2011: 5.150; 2013: 14.172; 2015: 13.185; 2017: 11.686) zu den Vorschlägen abgegeben, was mitunter zu lebhaften, aber sachlichen Diskussionen auf der Internet-Plattform führte. Viele Bürger meldeten sich telefonisch beim städtischen Servicecenter und der Stadtkämmerei oder kamen bei den Informationsstellen im Rathaus oder in den Bezirksrathäusern vorbei.

_Weilimdorf´s Wünsche weit abgeschlagen

Von den Vorschlägen für den 5. Stuttgarter Bürgerhaushalt kamen der Wunsch “Sporthalle in Weilimdorf bauen” mit 738 Stimmen immerhin auf Platz 108 und damit in die “Top 130″. Weit abgeschlagen dahingegen folgt erst auf Platz 480 der Vorschlag ” U6 dichter takten und U13 nach Weilimdorf verlängern auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten” (530 Stimmen), sowie auf Platz 546 “Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche schaffen” (507 Stimmen). Auf Platz 603 liegt “Vor Kitas, Kindergarten und Schule in S-Hausen immer Tempo 30 Zonen errichten” mit 490 Stimmen, sowie auf Platz 621 der Aufruf “ÖPNV stärker fördern” (486 Stimmen). Das “Schwimmbad für Weilimdorf bauen” kam ledigllich auf Platz 776 und erhielt 448 Stimmen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel sowie Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal-, Regional- und Europawahl am 26. Mai werden in der Zeit vom 17. bis 23. April 2019 verschickt. Wer seine Benachrichtigung bis zum 27. April nicht erhalten hat, kann sich beim Statistischen Amt unter der Wahl-Hotline 216-92233 melden.

Zusätzlich erhalten alle Stuttgarter Wahlberechtigten zwischen dem 9. und 18. Mai ihre Stimmzettel für die Regional- und Gemeinderatswahl. Die Stimmzettel können zu Hause ausgefüllt und in das Wahllokal mitgebracht werden. Der Stimmzettel der Europawahl wird dagegen erst am Wahlsonntag im Wahllokal ausgegeben.

Die Briefwahlunterlagen werden ab Dienstag, 23. April, ausgestellt. Am einfachsten können diese im Internet unter www.stuttgart.de/briefwahl beantragt werden. Der Briefwahlantrag ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Dieser kann ausgefüllt in einem frankierten Umschlag an das Statistische Amt, Eberhardstraße 39, geschickt werden. Personen, die die Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen möchten, müssen dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Unterlagen sind beim Statistischen Amt und in den 17 Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets erhältlich. Weitere Informationen rund um die drei Wahlen sind im Internet unter www.stuttgart.de/wahlen zu finden.

Öffnungszeiten der Briefwahlbüros:
Statistisches Amt, Eberhardstraße 39, für die inneren Stadtbezirke Mitte, Nord, Ost, Süd und West:
Vom 23. April bis 24. Mai: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr, zusätzlich am Freitag, 24. Mai, bis 18 Uhr.

Bezirksämter der äußeren Stadtbezirke:
Vom 24. April bis 23. Mai: Montag bis Freitag 8.30 bis 13 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr.

Diesel-Verkehrsverbot gilt ab April auch für Stuttgarter

(LHS) Das ganzjährige Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter gilt ab Montag, 1. April 2019, auch für Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben. Betroffene Dieselfahrzeuge dürfen dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum fahren oder parken, sofern die Halter nicht unter eine allgemeine Ausnahme fallen oder eine Einzelausnahmegenehmigung vorliegt.

Ausnahmegenehmigungen können ausschließlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2019 gilt das Diesel- Verkehrsverbot für Auswärtige.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Donnerstag, 28. März: „Wir alle wollen, dass die Luft in Stuttgart besser wird. Es geht um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Bei der Bekämpfung des Feinstaubs sind wir schon einen großen Schritt vorangekommen, das wollen wir jetzt auch beim Stickstoffdioxid schaffen. Die Bemühungen reichen noch nicht, um die Grenzwerte einzuhalten. Genau das aber ist unsere Pflicht – denn zur Luftreinhaltung gibt es höchstrichterliche Urteile.“ Zum Diesel-Verkehrsverbot sagte Bürgermeister Schairer: „Insbesondere die Autofahrer sind bei der Luftreinhaltung jetzt gefragt. Dennoch berücksichtigt das geltende Verkehrsverbot auch gewisse Umstände. So hat es für die Stuttgarter eine Übergangsfrist bis zum 1. April gegeben, in der sie sich auf die neue Situation einstellen konnten. Zusätzlich hat das Land in Absprache mit der Stadt eine Reihe an Ausnahmen formuliert, die das Allgemeinwohl ebenso im Blick haben wie die persönlichen Nöte. Ich bitte die Stuttgarter, sich an das Verbot zu halten und alternative Fortbewegungsmitteln zu nutzen. Insbesondere der öffentliche Nahverkehr bietet sich an – dieser wird dank der Tarifzonenreform erheblich günstiger.“

Land ist zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans verpflichtet_

Eingeführt wurde das Diesel-Verkehrsverbot vom Land Baden-Württemberg aufgrund zweier rechtskräftiger Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgarts (Juli 2017) und des Bundesverwaltungsgerichts (Februar 2018). Demnach ist das Land dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält. Das hat die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel- Fahrzeuge zur Folge. Die Stadt Stuttgart muss dieser Anordnung nachkommen. Die aktuelle 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist am 3. Dezember 2018 veröffentlicht worden.

Derzeit sind Euro-5/V-Dieselfahrzeuge vom Verkehrsverbot nicht betroffen. Ein mögliches Verkehrsverbot auch für solche Fahrzeuge wird vom Land Baden- Württemberg derzeit – aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2018 – überprüft und vorbereitet. Ob ein Verkehrsverbot für Euro 5/V-Fahrzeuge erforderlich ist, wird eine Überprüfung der Luftschadstoffwerte Mitte 2019 zeigen.

__Allgemeine und spezielle Ausnahmen__

Die Ausnahmekonzeption des Diesel-Verkehrsverbots ist – wie das Verbot selbst – in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans geregelt. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen, die ohne gesonderte Erlaubnis weiterhin im Stadtgebiet fahren dürfen. Darunter fallen beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen und in medizinischen Notsituationen.

Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr ausweichen können, Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken oder pflegerische und soziale Hilfsdienste. Darüber hinaus hat das Land die Härtefallkriterien kürzlich erweitert: Fortan gibt es eine Ausnahmegenehmigung auch für seltene Sonderfälle (wie Urlaubsfahrten oder Umzüge), Fahrten der familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren sowie für Fahrtzwecke analog zu bestehenden Ausnahmeregelungen (wie Privatfahrten zur Pflege von Angehörigen).
Gebührenfreien Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung stellen

In berechtigten Einzelfällen können Betroffene bei der Stadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ausschließlich die Stadt Stuttgart ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Nach einem Beschluss des Gemeinderats vom 22. November 2018 ist die Antragstellung gebührenfrei. Alle Ausnahmegenehmigungen werden auf längstens ein Jahr befristet ausgestellt und müssen danach neu beantragt werden. Sie sind im Fahrzeug im Original mitzuführen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein: Das Fahrzeug ist in Schadstoffklasse 4 eingestuft, hat also eine grüne Plakette. Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter zugelassen.

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (http://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ ) sowie persönlich vor Ort in der Jägerstraße 14 in Stuttgart eingereicht werden. Servicezeiten: montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr.

Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter der Rufnummer 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden. Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es darüber hinaus im Internet unter http://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Bislang sind rund 10.250 Anträge eingegangen. Davon stammen 4.540 Anträge von Stuttgartern und knapp 5.710 Anträge von Auswärtigen. Rund 3.809 Anträge sind bislang abgelehnt und rund 4.028 Anträge genehmigt worden, die übrigen sind in Bearbeitung.

_Bei Verstoß drohen 80 Euro Bußgeld

Wer gegen das Diesel-Verkehrsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 108,50 Euro. Es gibt keinen Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister.

9. Feinstaubalarm 2018/2019 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 25. März 2019, zum neunten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Mittwoch, 27. März, 0 Uhr für den Autoverkehr, bereits am Dienstag, 26. März, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub, aber auch von Stickstoffdioxid in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort- Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2019.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 31.03.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Montag, 1. April 2019, 24 Uhr.

6. Feinstaubalarm 2018/2019 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 2. Februar 2019, zum sechsten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Montag, 4. Februar, 0 Uhr für den Autoverkehr, ab Sonntag, 3. Februar, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub, aber auch von Stickstoffdioxid in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort- Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2019.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

NACHMELDUNG 07.02.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 8. Februar 2019 um 24 Uhr.

2. Feinstaubalarm 2017/2018 in Stuttgart ausgelöst

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 23. Oktober, zum zweiten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Mittwoch, 25. Oktober, 0.00 Uhr für den Autoverkehr, ab Dienstag, 24. Oktober, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Mittwoch und Donnerstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. An diesen Tagen kann die Konzentration von Feinstaub, aber auch Stickstoffdioxid in Stuttgart stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.
Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2018.

Stadtklimatologe Ulrich Reuter erklärte am Montag, 23. Oktober: „Der DWD prognostiziert ab Mitte der Woche vorübergehenden Hochdruckeinfluss. Fehlender Wind, kühle Nächte und kaum Regen sorgen dafür, dass die Schadstoffwerte jetzt wieder ansteigen können. Die Bedingungen für den Feinstaubalarm sind damit erfüllt.“

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 25.10.2017: Dieser Feinstaubalarm endet am Donnerstag 2017, 26. Oktober, 24 Uhr.

Stadt Stuttgart löst erstmals Feinstaub-Alarm aus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 16. Januar 2016, zum ersten Mal Feinstaub-Alarm ausgelöst. Beginn: Montag, 18. Januar, ab 0 Uhr für den Autoverkehr, Sonntag, 17. Januar, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 16. Januar 2016, zum ersten Mal Feinstaub-Alarm ausgelöst. Beginn: Montag, 18. Januar, ab 0 Uhr für den Autoverkehr, Sonntag, 17. Januar, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit ist die Voraussetzung für die Auslösung des Feinstaub-Alarms in der Umweltzone Stuttgart gegeben.

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am Samstag, 16. Januar: „Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, und jeder, ob Stuttgarter Autofahrer oder Pendler aus der Region, kann seinen Teil dazu beitragen. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie ab Montag, 18. Januar, Ihr Auto wegen des Feinstaub-Alarms stehen. Suchen Sie nach umweltfreundlichen Mobilitätsalternativen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit.“

Nicht zu unterschätzen sei auch der Schadstoffausstoß von Komfort-Kaminen. Kuhn sagte: „Verzichten Sie an den Tagen mit Feinstaub-Alarm auf die Nutzung solcher Einzelfeuerungsanlagen. Auch damit leisten Sie einen Beitrag zur Luftreinhaltung.“

Wie lang der Feinstaub-Alarm dauern werde, sei zunächst noch nicht absehbar. „Wir informieren aber unverzüglich, wenn das Ende feststeht.“ Kuhn erinnerte daran, dass Autofahrer ja auch bei Schnee und Eis ihr Fahrzeug stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel nutzen: „Das ist durchaus vergleichbar.“ Der OB stellte nochmals klar: „Aktuell ist der Feinstaub-Alarm mit dem Verzicht auf das Auto eine freiwillige Aktion. Wenn wir aber bis Ende 2017 damit keinen Erfolg haben und die Schadstoffwerte nicht nachhaltig sinken, dann wird es zu verbindlichen Maßnahmen wie etwa Fahrverboten kommen müssen. Jeder Autofahrer hat es also in der eigenen Hand, dazu beizutragen, dass es soweit nicht kommen muss.“ Aber jedem müsse auch klar sein: „Hilft die Freiwilligkeit nicht, folgt der Zwang.“

Im Übrigen habe Stuttgart schon eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die Belastung mit Schadstoffen zu senken: Von der Einführung der Umweltzone über das LKW-Durchfahrtverbot bis zum verstärkten Ausbau des Radwegenetzes, der Verstetigung des Verkehrs durch Tempo 40 an Steigungsstrecken, der Einführung eines Job-Tickets oder der Begrünung von Hauptverkehrsachsen. Zudem wird es unter wissenschaftlicher Begleitung einen großangelegten Versuch mit einer Mooswand im Bereich der sehr belasteten Verkehrskreuzung Neckartor und entlang der Cannstatter Straße geben. Wissenschaftler werden untersuchen, inwieweit das Moos die Luftschadstoffe binden und reduzieren kann.

„Wir lassen nichts unversucht. Es gibt nämlich nicht die eine Maßnahme, die unsere Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte senken kann. Wir haben schon einiges erreicht, aber es reicht eben noch nicht aus“, so Kuhn.

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 21.01.2016: Der Feinstaubalarm wird zum 22.01.2016 um 24.00 Uhr aufgehoben.