Alle Jahre wieder…: Sammelplätze für Weihnachtsbäume

(LHS) Ab Freitag, 27. Dezember 2019 bis Montag, 6. Januar 2020 können Weihnachtsbäume an folgenden Sammelstellen des Eigenbetriebs AWS Abfallwirtschaft Stuttgart kostenlos bereitgelegt werden:

Bergheim:_ Gerstenhalde / Hänflingweg (Grünanlage)
__Giebel:__ Giebelstraße (Einmündung Krötenweg); Giebelstraße / Engelbergstraße (Grünanlage)
__Hausen:__ Fasanenplatz; Hausenring (Grünfläche)
__Weilimdorf:__ Glemsgaustraße gegenüber Gebäude 101 (Grünfläche); Pforzheimer Straße / Wormser Straße (Grünanlage); Solitudestraße / Durlehaustraße; Thaerstraße / Gernsbacher Straße (Grünanlage)
__Wolfbusch:
Am Vogelherd / Waldhornweg / Dachsweg (Grünanlage)

Die Abfuhr der Bäume findet ab dem 7. Januar 2020 statt. Danach dürfen grundsätzlich nur noch an den zugelassenen Plätzen Weihnachtsbäume abgelegt werden, die der Eigenbetrieb AWS bis dato noch nicht bedienen konnte. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Da die Bäume kompostiert werden, ist Lametta und anderer Christbaumschmuck zu entfernen.

_Foto: Archiv weilimdorf.de

In Weilimdorf werden bis Ende Februar 2020 insgesamt sieben Bäume gefällt

(LHS) Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden in Weilimdorf unter anderem in der Glemsgaustraße, am Schnatzgraben, am Beutenbach und am Lindenbach bis Ende Februar 2020 sieben Bäume gefällt.

Soweit möglich, werden unverzüglich Bäume als Ersatz nachgepflanzt.

Fünfter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 01. Dezember 2019, zum fünften Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Dienstag, 03. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Montag, 02. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 05.12.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 06. Dezember 2019, um 24 Uhr.

Vierter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 18. November 2019, zum vierten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Mittwoch, 20. November, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Dienstag, 19. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung vom 25.11.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Dienstag, 26. November 2019, um 24 Uhr.

Dritter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 12. November 2019, zum dritten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Donnerstag, 14. November, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Mittwoch, 13. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Sonntag und Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 14. November 2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 15. November 2019, um 24 Uhr.

Zweiter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 8. November 2019, zum zweiten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Sonntag, 10. November, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Samstag, 9. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Sonntag und Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 10. November 2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Montag, 11. November 2019, um 24 Uhr.

Erster Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 21. Oktober 2019, zum ersten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Mittwoch, 23. Oktober, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Dienstag, 22. Oktober, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Ende: Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens Mittwoch und Donnerstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Ab Mittwoch ist stabileres Hochdruckwetter vorhergesagt. Dies führt zu überwiegend sonnigen und trockenen Tagen mit wenig Wind. Die stärkere nächtliche Abkühlung trägt mit Bodeninversionen zu einem schlechteren Luftaustausch bei. Die Konzentration von Feinstaub, aber auch von Stickstoffdioxid in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.
Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort- Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 25.10.2019: DieserFeinstaubalarm in Stuttgart endet am Samstag, 26.10.2019 um 24 Uhr.

Feuchttücher: Alltag und Problem

(LHS) Feuchttücher gehören mittlerweile in vielen Haushalten zum Alltag, doch was nach der Nutzung passiert wissen die wenigsten. Zu den Feuchttüchern gehören sowohl Kosmetiktücher, Hände-, Oberflächen- oder Intim-Reinigungstücher als auch feuchtes Toilettenpapier.

Ihrer Feuchtigkeit wegen müssen diese Hygienetücher aus besonderem Material sein, zumeist handelt es sich dabei um einen Vliesstoff. Der Unterschied besteht hierbei lediglich in der Länge der Fasern, aus denen der Vliesstoff gewebt ist und mit welchen Mitteln er behandelt wurde, um reißfest zu sein. Und das ist das große Problem bei Feuchttüchern. Darauf macht der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) anlässlich des Tags des Toilettenpapiers am 26. August 2019 aufmerksam.

Natürlich sollten die Feuchttücher nicht zerfasern, wenn man damit wischt. Versuche im eigenen Haus haben jedoch gezeigt, dass diese Tücher sich auch nicht auf ihrem Weg in die Kläranlage auflösen. Das bedeutet: Während normales Toilettenpapier innerhalb weniger Minuten in sehr kurze Zellulosefasern zerfällt, die sich auch nicht wieder zusammenfinden, lösen sich Feuchttücher hingegen erst nach Stunden und dann höchstens in lange Fasern auf.

Mit etwas Glück schaffen es die meisten Feuchttücher in den Kanal und begeben sich auf die Reise Richtung Klärwerk. Doch schon am ersten Pumpwerk angelangt, verursachen sie großen Schaden. Durch Zopfbildung der reißfesten Tücher kommt es zu Verstopfungen, und die Pumpen bleiben stehen.

Diese können sich aber auch wieder mit anderen Fasern oder Hygieneartikeln zusammenfinden und Verstopfungen bilden. Auch nach vier Stunden Rühren in einem Becherglas – dies entspricht der längsten Fließzeit von Abwasser in der Stuttgarter Kanalisation während Trockenwetter – waren die Vliestücher noch deutlich zu erkennen (feuchtes Toilettenpapier) oder sogar noch unverändert (feuchtes Kosmetiktuch).

Der Hinweis der Hersteller auf der Packung, die Tücher seien “spülbar” beziehungsweise man dürfe “max. X Tücher pro Spülung” verwenden, entspricht keinen realen Gegebenheiten. Außerdem heißt spülbar nicht, dass die Tücher auch pumpbar sind. Und das müssen sie sein, sonst verstopfen sie die Pumpen in der Kanalisation und den Kläranlagen, Rechenanlagen oder andere Engstellen im Abwassersystem. Und eine Verstopfung bedeutet immer: Mitarbeiter der Stadtentwässerung Stuttgart müssen zur Pumpstation fahren und dort unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen die Pumpe ausbauen und den Schaden inspizieren. Im besten Fall funktioniert die Pumpe nach Entfernen der Verstopfung wieder. Im schlimmsten Fall ist die Pumpe kaputt und muss für viel Geld ersetzt werden. Aber auch die Abwasserinstallation im Haus kann durch Feuchttücher verstopfen – und auch das führt zu Ärger und Kosten.

Kurz gesagt: Feuchttücher sind im Haushalt durchaus praktisch. Sie haben in der Toilette jedoch nichts zu suchen – auch wenn die Hersteller dies behaupten. Wer sich nicht sicher ist: Besser im Restmüll entsorgen. Müllverbrennungsanlagen sind auf solche Vliesstoffe vorbereitet.

250 Kilo Fliegerbombe im Giebel erfolgreich entschärft

(LHS/RED) Von dem Blindgänger in Stuttgart-Giebel geht keine Gefahr mehr aus. Das hat die Landeshauptstadt am Sonntag, 2. Juni 2019, um 13 Uhr bekannt gegeben.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst konnte die Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entschärfen. Rund 2.600 Anwohnerinnen und Anwohner, die aus Sicherheitsgründen evakuiert worden waren, konnten in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.

Die Entschärfung der 250 Kg schweren amerikanischen Fliegerbombe verlief problemlos. Zunächst evakuierte die Polizei vorsorglich einen Sicherheitsbereich und sperrte das Gebiet rund um die Fundstelle für den Verkehr. Betroffen war unter anderem die Engelbergstraße zwischen der Einmündung Giebelstraße und der Einmündung Solitudestraße. Auch der Betrieb der Stadtbahnlinie U6 wurde vorübergehend eingestellt. Um 11 Uhr begann der Sprengmeister mit den Entschärfungsarbeiten. Dazu entfernte er zunächst den Zünder und verlud die Bombe anschließend zum Abtransport. Um 12 Uhr gab er Entwarnung.

Nach der Auswertung von Luftbildaufnahmen hatten Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Giebel einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet. Eine Untersuchung brachte Gewissheit.

Während der Entschärfungsarbeiten konnten Personen ohne andere Aufenthaltsmöglichkeiten die Sporthalle beim Solitude-Gymnasium im Spechtweg 40 als Unterkunft nutzen. Etwa 80 Betroffene hielten sich dort bis zum Ende der Entschärfung auf.

Auch im Haus der Begegnung im Giebel, im Jugendhaus Weilimdorf in der Mittenfeldstraße und in den Gemeinderäumen der Stephanuskirche konnten sich betroffene Anwohner während der Evakuierungsphase aufhalten und sich mit Tee, Kaffee & Leckereien von vielen ehrenamtlichen Helfern verwöhnen lassen.

_Fotos: Jacqueline Goede und Andreas Rometsch.

Neue Mensa für Wolfbuschschule in Weilimdorf

(LHS) Die Wolfbuschschule in Weilimdorf bekommt eine neue Mensa. Der Gemeinderat hat am 23. Mai 2019 den Baubeschluss für das 6,1-Millionen-Euro-Projekt nach den Plänen des Stuttgarter Architekturbüros Walter Huber gefasst. Baubeginn soll im Juli sein, mit der Fertigstellung wird im Frühjahr 2021 gerechnet.

Zurzeit besuchen 475 Schülerinnen und Schüler in 21 Klassen die Schule. Auf die 4- zügige Grundschule entfallen 396 Schüler in 17 Klassen, auf die einzügige Werkrealschule 66 Schüler in drei Klassen. Zusätzlich sind der Wolfbuschschule zwei Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe I zugeordnet. Da die Werkrealschule mangels Schülern sukzessive ausläuft, wird die Wolfbuschschule als eigenständige Grundschule fortgeführt.

Die Schulmensa wird neben dem Erweiterungsbau der Schule aus dem Jahr 1992 als eingeschossiger kompakter Neubau errichtet. Der Speisebereich ist als Holzbau konzipiert, der sich nach Norden zum bestehenden Schulhof öffnet. Zwischen dem Neubau und dem Erweiterungsbau der Schule ist ein überdachter Übergang mit seitlichem Windschutz vorgesehen, um den geschützten Zugang der Schüler zu ermöglichen. Im Zug der Arbeiten werden die Außenanlagen auf dem Schulhof vor dem Erweiterungsbau als Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten für die Schüler neugestaltet.

Foto: Archiv weilimdorf.de

Die wichtigsten Infos zum Wahlsonntag, 26. Mai 2019

(LHS) Von Wahllokal-Finder, Kumulieren und Panaschieren bis Regionalversammlung und Europäisches Parlament
Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht finde? Kann ich am Sonntag wählen, auch wenn ich plötzlich krank werde? Wie geht Kumulieren und Panaschieren? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Michael Haußmann, Leiter der Abteilung Bevölkerung und Wahlen im Statistischen Amt der Stadt.

Wahllokale_
In den 350 Stuttgarter Wahllokalen kann am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.

__Keine Wahlbenachrichtigung__

Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch wählen. Das Wahllokal, in dem der Wähler ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann mit dem Wahllokal-Finder unter www.stuttgart.de/wahlen2019 recherchiert werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten dann mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis ausweisen.

__Stimmzettel__

Alle Wahlberechtigten bekommen vor dem Wahltag die Stimmzettel der Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Regionalwahl) per Post nach Hause zugestellt. Diese können dann ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort erhält man die Stimmzettelumschläge, mit denen man dann wählen kann. Da der Versand der über 450 000 Stimmzettelsendungen bereits Ende April in Auftrag gegeben werden musste, konnten die Adressen der Wähler, die ihre Stimmen per Briefwahl abgegeben haben, nicht aussortiert werden. Doppelt wählen können diese Personen aber nicht, da die Stimmzettel alleine keine Stimmabgabe per Briefwahl ermöglichen.

__Kumulieren und Panaschieren__

Bei der Wahl des Stuttgarter Gemeinderats hat jeder Wahlberechtigte 60 Stimmen. Entweder gibt man einen Stimmzettel unverändert oder „im Ganzen“ gekennzeichnet ab. Oder man vergibt seine 60 Stimmen – und das ist sehr wichtig – durch „positive Kennzeichnung“, damit keine Stimme verloren geht. Hier kann der Wähler dann auch kumulieren (bis zu drei Stimmen einem Kandidaten geben) und panaschieren (Bewerber aus anderen Listen übernehmen).

__Regionalwahl__

Die Mitglieder der Regionalversammlung werden nach Verhältniswahl (Listen) gewählt. Jeder Wahlberechtigte (deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahre) hat eine Stimme. Der Regionalversammlung gehören mindestens 80, höchstens 96 ehrenamtliche Mitglieder an. Um die 80 Sitze (davon 18 für Stuttgart) bewerben sich insgesamt 628 Kandidaten (223 Frauen und 405 Männer). Weitere Informationen zur Wahl der Regionalversammlung stehen unter www.region-stuttgart.org/regionalwahl, www.stuttgart.de/wahlen2019 und bei der Landeszentrale für politische Bildung unter www. kommunalwahl-bw.de/region-stuttgart.html.

__Europawahl__

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten, wenn sie nicht per Briefwahl wählen, erst im Wahllokal. Wahlberechtigt sind in Deutschland alle EU- Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und zumindest eine Staatsbürgerschaft der EU- Mitgliedstaaten haben – in Stuttgart sind es rund 380 000 Wahlberechtigte. In ­jedem Land wird nach den nationalen Wahlgesetzen gewählt – in Deutschland die Liste der favorisierten Partei. Die höchstplatzierten Kandidatinnen und Kandidaten der Listen sind mit Name, Beruf und Wohnort auf dem Stimmzettel angegeben. Weitere Informationen geben die Landeszentrale für politische Bildung unter www.europawahl-bw.de und das Statistische Amt der Stadt unter www.stuttgart.de/wahlen2019.

__Krankheit__

Nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung, die es nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, das Wahllokal aufzusuchen, kann noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, ein Briefwahlantrag gestellt werden. Es empfiehlt sich, vorher die Wahl-Hotline 216-92233 anzurufen. Wer die Unterlagen für eine erkrankte Person abholt, muss eine Vollmacht und ein ärztliches Attest vorlegen.

__Öffnungszeiten__

Das Statistische Amt der Stadt, Eberhardstraße 39 (Schwabenzentrum, drittes Obergeschoss) ist am Donnerstag und Freitag, 23. und 24. Mai, jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Bezirksämter in den äußeren Stadtbezirken stellen nur noch bis einschließlich Donnerstag, 23. Mai, von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr Briefwahlunterlagen aus.

_Hotline

Informationen zu den Wahlen gibt das Statistische Amt unter Telefon 216-92233.

Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg: Bombenentschärfung im Giebel

(LHS) Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg hat im Stadtteil Giebel einen Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg festgestellt. Am Sonntag, 2. Juni 2019, soll er geborgen und entschärft werden. Vor Beginn der Bergungs- und Entschärfungsarbeiten muss rund um die Fundstelle ein Sicherheitsbereich evakuiert werden. Von der Evakuierung sind ca. 2.600 Personen betroffen.

Die Polizei beginnt mit der Evakuierung des Sicherheitsbereichs am Sonntag, 2. Juni 2019, um 8 Uhr. Die Anwohner werden vom Amt für öffentliche Ordnung schriftlich über die bevorstehenden Maßnahmen informiert. Folgende Straßenzüge liegen im Sicherheitsbereich und müssen evakuiert werden:

Engelbergstraße 10 sowie 28 bis 86
Giebelstraße 55 und 6
Lurchweg 1 bis 17 und 10
Mittenfeldstraße 79 bis 147 sowie 86 bis 128
Sandbuckel 45 bis 47 sowie 56 bis 70
Solitudestraße 97 bis 109

Für Anwohnerinnen und Anwohner ohne andere Aufenthaltsmöglichkeit steht ab 8 Uhr die Sporthalle beim Solitude-Gymnasium (Spechtweg 40, 70499 Stuttgart-Weilimdorf) als vorübergehende Unterkunft bereit. Wie lange die Entschärfung dauern wird, kann momentan noch nicht eingeschätzt werden. Dies hängt unter anderem auch vom Zustand der Bombe ab.

Personen, die wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit beim Verlassen der Wohnung Hilfe oder besondere Betreuung benötigen, werden gebeten, sich bis Mittwoch, 29. Mai 2019, beim Amt für öffentliche Ordnung zu melden (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 0711 / 216-91928 oder 0711 / 216-91926).

Mit Beginn der Evakuierung wird der Sicherheitsbereich abgesperrt. Die Einfahrt ist dann nicht mehr möglich. Unter anderem wird die Engelbergstraße zwischen der Einmündung Giebelstraße und der Einmündung Solitudestraße gesperrt. Die Polizei leitet den Verkehr örtlich um.

Die Haltestellen „Salamanderweg“ und „Bergheimer Hof“ der Stadtbahnlinie U6 liegen im Sicherheitsbereich. Während der Evakuierung kann die U6 genutzt werden. Der Fahrbetrieb der U6 wird vorübergehend eingestellt, sobald die Entschärfung des Sprengkörpers beginnt. Die Buslinie 90 bleibt durchgehend in Betrieb.

Die Stadt Stuttgart wird die Bürger über ihre Social-Media-Kanäle Facebook (https://www.facebook.com/Stadt.Stuttgart) und Twitter (https://twitter.com/stuttgartstadt) über den Stand der Entschärfungsmaßnahmen informieren.

Hausöffnungen im Giebel während der Evakuierungszeit:

Für Personen, denen der Weg nach Wolfbusch in die Sporthalle beim Solitude-Gymnasium zu weit ist, stehen alternative Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung:

Haus der Begegnung – Giebel e.V., Giebelstr. 14 (www.haus-der-begegnung-giebel.de): Dieses öffnet ab 8 Uhr für die „älteren“ Betroffenen sein Haus. Diese Gäste können dort bleiben bis Sie wieder in Ihre Wohnungen zurückkehren können. Das Team des Haus der Begegnung kümmert sich um Sie, es gibt Kaffee, Tee, Brezeln und Hefezopf, sowie Maultaschen in der Brühe.

Evang. Stephanuskirche, Giebelstr. 30 (www.stephanuskirche-weilimdorf.de): Die Kirche ist ab 8 Uhr für Anwohner, dies vor allem für die Bewohner Giebelstr.55 (Hochhaus und Sandbuckel) geöffnet. Neben dem Gottesdienst in der Kirche um 09.30 Uhr wird es im Gemeindesaal ein Angebot mit Kaffee & Tee geben. Ebenso wie im Haus der Begegnung können Sie dort bleiben bis Sie wieder in Ihre Wohnungen zurückkehren können.

Ebenso ist das “Giebelhaus”, MIttenfeldstraße 61, ab 8:00 Uhr morgens bis zum Ende der Sperrung für die betroffenen Bürger öffnen. Neben der Aufenthaltsmöglichkeiten im Café im Erdgeschoss wird es im 1.Stock Spielangebote geben.

_Foto (Archiv Weilimdorf.de): Andreas Rometsch